Gehalt im Praktikum

Hat man einen Anspruch auf Gehalt im Praktikum? Die Praktikantenbörse Praktikum.info erklärt, wann man als Praktikant Gehalt einfordern kann und in welchem Fall man als Praktikant keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch hat.

Praktikum Gehalt

 

Pflichtpraktikum: Kein Anspruch auf Gehalt

Es gibt sie noch, die unentgeltlichen Praktika, die zumeist im Rahmen des Studiums absolviert werden. Handelt es sich dabei um ein Pflichtpraktikum, so besteht laut Gesetzgeber kein Anspruch auf Gehalt im Praktikum. Als Pflichtpraktika gelten in diesem Falle Praktika, die im Rahmen des Lehr- bzw. Studienplans vorgeschrieben sind und zum Erlangen des Abschlusses absolviert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise ein Schülerpraktikum oder ein vorgeschriebenes Praxissemester oder Doch, auch wenn Pflichtpraktikanten keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch auf ihr Praktikum haben, so kann der Praktikumsgeber den Einsatz eines Praktikanten belohnen, in dem er ihm freiwillig für das Praktikum Gehalt zahlt.

Freiwillige Praktika: Urlaubs- und Gehaltsanspruch

Freiwillige Praktika sind, wie der Name schon sagt, Praktika, die auf freiwilliger Basis vor, neben oder nach dem Studium bzw. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten absolviert werden. Ein derartiges Praktikum ist folglich nicht in einer Prüfungsordnung vorgeschrieben.

Was viele Praktikanten nicht wissen: Im Rahmen freiwilliger Praktika besteht laut Berufsbildungsgesetz ein Anspruch auf ein angemessenes Gehalt im Praktikum. So verpflichten sich Praktikumsgeber nach § 26 i.V.m. § 17, Praktikanten eine faire Vergütung zu zahlen und ihnen anteiligen Urlaub zu gewähren. Der Urlaubsanspruch im Praktikum beläuft sich dabei auf zwei Tage pro Monat. Eine angemessene Vergütung meint eine finanzielle Unterstützung, damit der Praktikant seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Mit einem solchen Gehalt im Praktikum soll die Förderung von Nachwuchskräften sicher gestellt werden, indem geleistete Arbeit entsprechend honoriert wird.

Wie hoch ist das Gehalt im Praktikum?

Über die Höhe des Gehalts im Praktikum entscheiden die Branche, die Anzahl der Arbeitsstunden, die Betriebsgröße sowie Qualifikation und Tätigkeitsbereiche des Praktikanten. Üblich ist eine Vergütung auf 400 Euro Basis, da diese für Studenten einen Behalt der studentischen Versicherung und darüber hinaus ein Gleichbleiben des Anspruches auf Ausbildungsförderung (BAföG) garantiert. Das heißt, wer ‚nur’ einen 400 Euro Job hat, verdient 4.800 Euro brutto pro Bewilligungszeitraum (12 Monate) und vermeidet damit, dass sich der BAföG-Anspruch vermindert.

geschrieben von Luise Köhler am 15.01.2012

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