Am 01.April 2006 tritt das kürzlich vom
nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene "Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechgigkeit im Hochschulwesen (HFGG)" in Kraft. Das Gesetz erlaubt den Hochschulen in NRW Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester zu erheben. Laut Gesetzestext sollen die Einnahmen aus den Studiengebühren zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre verwendet werden. Studenten, die sich im WS 2006/2007 an einer Hochschule in NRW einschreiben wollen, müssen nun mit Gebühren rechnen. Die Übrigen Studenten müssen frühestens zum SS 2007 Beiträge entrichten.
Mit der Pflicht Gebühren zu zahlen erhält der Student auch Anspruch auf den Abschluss eines moderat verzinslichen Studienbeitragsdarlehens. Das Darlehen wird bei der
NRW.Bank (die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen) aufgenommen. Das gewährte Darlehen wird von der Bank direkt an die Hochschule ausgezahlt. Mit Aufnahme eines solchen Darlehens kann die Zahlung der Studienbeiträge auf die Zeit nach dem Studium verschoben werden. Die Rückzahlung in monatlichen Raten soll entweder 2 Jahre nach erfolgreichem Abschluss oder spätestens 11 Jahre nach Studienbeginn beginnen.
Für eine gewisse Zeit kann man eine Befreiung oder Ermässigung der Studiengebühren erreichen. Dies ist z.B. möglich, wenn man ein minderjährigs Kind erzieht, als gewählter Vertreter in Hochschulgremien aktiv ist oder auch im Falle einer schweren Erkrankung oder Behinderung.
Da die Erhebung und die Höhe der Studienbeiträge letztendlich den Hochschulen überlassen bleibt, wird es sicherlich gerade in der Anfangszeit viele Verwirrungen und Versprechen geben. Nun drängt sich das Thema Finanzierung für Studis noch stärker in den Vordergrund. Das Darlehensmodell ist durchaus interessant, jedoch startet man mit Schulden ins Berufsleben - keine schöne Aussicht.
Anstatt ein bundesweit einheitliches Gebührenmodell zu entwerfen, macht jedes Bundesland und in NRW auch noch jede Hochschule ihr eigenes Ding. So wird Verwaltungsoverhead erzeugt der alleine von den Hochschulen zu bewältigen ist. Das ist Landesfürstenpolitik wie im Mittelalter.
Quellen:
Gesetzestext HGGF
Redaktion
am 22.03.2006 |
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