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Bildungsministerium gibt Praktikumsleitfaden heraus.

Bildungsministerium gibt Praktikumsleitfaden heraus.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im August 2011 einen Praktikumsleitfaden veröffentlicht. Dieser soll Aufklärungsarbeit leisten – sowohl für Unternehmen als auch für Praktikanten, denen ihre Rechte zumeist nicht bekannt sind. Praktikum.info hat für dich einen Blick in den Praktikumsleitfaden geworfen und beleuchtet die politische Vorgeschichte.

Rückblick: Gesetzesentwurf für die Rechte der Praktikanten.

Rund 100.000 Unterschriften erreichte die Initiative zur Stärkung der Rechte von Praktikanten im Jahr 2006. Auslöser der Initiative war die steigende Unzufriedenheit der sogenannten „Generation Praktikum“. Viele Praktikanten fühlen sich unter Wert verkauft, da sie in ihrem Praktikum teilweise Vollzeitstellen ersetzen. Zudem sind Praktika für einen Teil der Hochschulabsolventen die einzige Chance zum Eintritt in den Arbeitsmarkt.

Der Petitions-Server der Bundesregierung wurde damals zum Kollabieren gebracht – eine Metapher für die Dringlichkeit des Themas. Die Regierung beschloss, sich den Problemen und Forderungen der Praktikanten anzunehmen.

Es folgte ein heftiger Schlagabtausch zwischen dem damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz von der SPD und der CDU-Bildungsministerin Annette Schavan. Der Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums sah vor, dass Verträge zwischen Unternehmen und Praktikanten stets schriftlich abzuschließen sind. Auch sollten die Praktikanten im Falle einer unzureichenden Vergütung die Möglichkeit bekommen, bis zu drei Jahre nach Praktikumsende fehlende Ansprüche geltend machen zu können. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber im Streitfall beweisen, dass der Praktikant zur Ausbildung und nicht als Arbeitskraft eingesetzt wurde.

Mit diesen Vorschlägen blieb Bundesarbeitsminister Scholz weit hinter den Forderungen von Praktikanten-Vertretern zurück. Und dennoch konnte er die Bildungsministerin nicht überzeugen. So lies Annette Schavan über einen Sprecher ausrichten, dass ein solcher Gesetzesvorschlag keine Praktika schaffe, sondern killen würde. Das Bildungsministerium argumentierte, derartige Regelungen wirken auf Unternehmen abschreckend, sodass diese weniger Praktikantenstellen schaffen würden. Und damit war das Thema erst einmal vom Tisch - beziehungsweise auf den Schreibtischen der Fachausschüsse. Mit anderen Worten: Die Angelegenheit wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Praktikumsleitfaden: Umdenken in kleinen Schritten.

Fünf Jahre später symbolisiert die Regierung Umdenken. Das Bildungsministerium hat einen Praktikumsleitfaden veröffentlicht, der für Transparenz und Fairness wirbt. Auf rund 60 Seiten befasst sich die Broschüre mit rechtlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise dem gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch für Praktikanten. Darüber hinaus beinhaltet er Musterverträge sowie Erläuterungen zu Vergütung und Versicherungen.

Der Leitfaden dient dazu, Praktikanten über ihre Rechte zu informieren. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass Praktikumsbetriebe die bestehenden Regeln einhalten. Vor allem aber sollen die Arbeitgeber ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Praktikanten keine billigen Arbeitskräfte sind und sie dementsprechend fair vergüten. So empfiehlt die Broschüre: „Pflichtpraktikant/inn/en besitzen keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch. Selbstverständlich aber kann ein Arbeitgeber das Engagement eines Pflichtpraktikanten oder einer Pflichtpraktikantin honorieren und freiwillig eine Vergütung zahlen.“

Fazit: Richtiger Ansatz, aber klare Regelungen fehlen.

Der Praktikumsleitfaden ist ein durchaus nützliches Dokument für Praktikanten, die sich über ihre Rechte informieren möchten und Unternehmen, die auf eine faire Art und Weise Praxiswissen vermitteln wollen. Mit dem Praktikumsleitfaden ist das Bildungsministerium einen richtigen, ersten Schritt gegangen, auf den es nun aufzubauen gilt.

Im Hinblick auf eine langfristige und nachhaltige Stärkung der Praktikantenrechte erscheint eine verbindliche Gesetzgebung allerdings unerlässlich. So sollten zumindest schriftliche Praktikumsverträge gesetzlich vorgeschrieben und die dauerhafte Substituierung vollwertiger Stellen durch Praktikanten verboten werden.

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