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Haustiere erlaubt

Haustiere erlaubt

Das solltest du wissen.

  • Hunde müssen auf das neue Umfeld im Büro vorbereitet werden.

  • Schäden, die dein Hund am Arbeitsplatz verursacht, musst du selbst bezahlen, deshalb solltest du für deinen Bürohund eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

  • Ein Hund im Office braucht einen sicheren Rückzugsort, an dem er zur Ruhe kommen und sich ungestört ausruhen kann.

Diese Unternehmen bieten den Benefit Haustiere erlaubt:

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Vorteile eines Bürohundes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dein Haustier mit zur Arbeit zu nehmen ist nicht nur gut für dein Haustier, sondern kann auch positive Auswirkungen auf dich und deine Kolleg_innen* haben.

Statistisch gesehen sind Bürohunde klar auf dem Vormarsch. Das ist bei den vielen positiven Aspekten der Vierbeiner auch kein Wunder.

Wer fragt nach einem Bürohund?

Arbeitnehmergruppe Prozent
Mitarbeitende in Unternehmen ohne Bürohund 68
Bewerber bei Unternehmen mit Bürohund 47

Das Thema Bürohund im Unternehmen, die bisher keine Möglichkeiten für Bürohunde anbieten, wurde von mehr als zwei Drittel der Belegschaft gefordert. Bei Bewerbern für ein Unternehmen mit Bürohund fragte fast jeder Zweite im Gespräch nach der Möglichkeit, einen Bürohund im Office dabei haben zu können. Diese hohen Zahlen haben einen Grund, denn Hunde am Arbeitsplatz bieten eine Menge Vorteile. Bürohunde

  • tragen zu einer entspannten, harmonischen und positiven Atmosphäre bei

  • senken das Stresslevel

  • steigern die Kommunikation unter den Mitarbeitern  

  • sorgen für Gesundheit durch Bewegung

Hast du zum Beispiel mal einen schlechten Tag, kann ein Bürohund deine Laune wieder anheben. Der Bürohund kann auch zu einem richtigen Team-Event werden und den Austausch zwischen dir und deinen Kollegen fördern. Das Gemeinsame bespaßen des Hundes in den Pausen oder die übliche Gassirunde mit mehreren Menschen, sind Aktivitäten, die die Kommunikation zwischen Mitarbeitern anregen und das Miteinander stärken. Ein Spaziergang mit dem Bürohund sorgt zudem für Bewegung und eine kurze Auszeit. Du schnappst frische Luft und kannst deinen Kopf kurz entspannen. Danach startest du wieder mit voller Energie in deine Arbeit.

Auch für Arbeitgeber ergeben sich durch einen Bürohund einige Vorteile:

  • Ein Bürohund hebt das Image des Arbeitgebers

  • Vermittelt positive Werte wie Empathie und Verständnis

  • Reduziert Krankheitsausfälle

  • Sorgt für eine leistungsfähigere und ausgeglichenere Belegschaft

  • Bürohunde im Office erhöhen die Bindung von Arbeitnehmern

Arbeitgeber die Bürohunde am Arbeitsplatz gestatten, gehen auf die Wünsche ihrer Angestellten ein und gelten als tolerante Arbeitgeber. Das macht sie allgemein beliebter und vermittelt wichtige Werte, wie Empathie und Verständnis.

Dass Bürohunde zur Bewegung anregen, Stress reduzieren und die gute Laune fördern, wirkt sich auch positiv auf die krankheitsbedingten Abwesenheiten aus.
Die Interaktion mit Hunden setzt Oxytocin frei und senkt nachweislich die Insulin- und Cortisolwerte. Oxytocin senkt unter anderem den Blutdruck und spricht das Belohnungszentrum im Gehirn an. Niedrige Cortisol- und Insulinwerte schützen unter anderem vor Osteoporose und Herzkrankheiten.

Zudem fühlen sich Menschen, die in einem Unternehmen mit Bürohund arbeiten, dem Unternehmen verbundener und denken seltener über einen Wechsel des Arbeitsplatzes nach.

Wechselabsicht bei Arbeitnehmern

Arbeitnehmergruppe Prozent
Arbeitnehmer mit Wechselgedanken bei Unternehmen ohne Bürohund 53
Arbeitnehmer mit Wechselgedanken bei Unternehmen mit Bürohund 31

Somit profitieren haustierfreundliche Arbeitgeber nicht nur im Hinblick auf ihr Image, sondern auch durch allgemeine Produktivität, steigende Leistung und den längeren Erhalt ihrer Belegschaft. Da sind doch mal Argumente, mit denen man Arbeitgeber überzeugen kann!

Wie ist das Thema Bürohund geregelt?

Wer bestimmt, ob du deinen Hund mit ins Office nehmen darfst, ist gesetzlich geregelt. Rechtliche Paragrafen und Grundsätze definieren Regeln und Ansprüche zum Thema Arbeitsplätze mit Bürohund.
 

Gewerbeordnung

Ob dein Hund für Büros geeignet ist oder zu Hause bleiben muss, entscheidet der Arbeitgeber. Laut dem § 106 der Gewerbeordnung, kann der Arbeitgeber bestimmen, wo du arbeitest, was du arbeitest und in welchem Zeitraum, wobei alles mit dem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen muss (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). Dein Arbeitgeber kann also entscheiden, ob du aus dem Homeoffice arbeiten darfst und ebenso, ob aus deinem Hund ein Bürohund am Arbeitsplatz wird.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Darüber hinaus kann der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz für dich wichtig sein. Er trägt Sorge dafür, dass alle Mitarbeiter gleich behandelt werden und einzelne Menschen, die Teil des Unternehmens sind, nicht willkürlich begünstigt werden, während andere Arbeitnehmer leer ausgehen.

Wurden also in der Vergangenheit bereits Hunde im Büro zugelassen, hast auch du ein Anrecht darauf, deinen Hund mit auf die Arbeit zu bringen. Verbietet dir dein Chef die Mitnahme des Hundes am Arbeitsplatz, erfordert das sachliche und nachvollziehbare Gründe.

Außerdem eignen sich einige Hunde besser für den Arbeitsplatz als andere. Trotz des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter muss sich dein Chef nicht grundsätzlich für oder gegen Bürohunde aussprechen, sondern kann anhand des Wesens deines Hundes abwägen, ob er sich als Bürohund bewährt oder nicht.

ACHTUNG !

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Bürohund hast du an typischen Arbeitsplätzen nicht. Ausnahmen gibt es bei besonderen Arbeitsverhältnissen.

Betriebliche Übung

Eine sogenannte betriebliche Übung kann dir einen Bürohund garantieren.Durch die regelmäßige Wiederholung eines Vorgangs oder einer Verhaltensweise kann ein Arbeitnehmer ableiten, dass diese Vorgänge und Verhaltensweisen auch in Zukunft gestattet sind. So kann für das Beispiel des Hundes am Arbeitsplatz der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass es vonseiten des Chefs erlaubt ist, Hunde mit ins Büro zu nehmen, wenn dies in der Vergangenheit für Arbeitszimmer bereits gestattet war.

Unabdingbarkeit des Hundes

Hunde sind für den Arbeitnehmer im Arbeitszimmer ebenfalls rechtlich gestattet, wenn sie für den Menschen unabdingbar sind, beispielsweise als Diabetikerhunde oder Epilepsiehunde.

Neben dem rechtlichen Rahmen kann auch der Zeitpunkt der Bitte nach einem Bürohund essenziell sein. Ein Großteil der Unternehmen muss auf die Frage nach einem Bürohund bereits im Bewerbungsgespräch antworten. Du willst wissen, wann du nach der Möglichkeit, einen Hund mit ins Office zu bringen, fragen solltest?

Personalverantwortliche aus Unternehmen ohne Bürohund

Arbeitnehmergruppe Prozent
Im Anschreiben 13
Im Bewerbungsgespräch 53
In der Probezeit 10
Nach der Probezeit 4
Kann ich nicht einschätzen 24

Voraussetzungen für einen Bürohund.

Nicht jeder Vierbeiner eignet sich als Bürohund. Aufgrund des speziellen Umfelds im Office muss dein Hund unter anderem gut erzogen sein. Diese Checkliste hilft dir dabei, herauszufinden, ob dein Hund ins Office passt:

  • Gute Erziehung: Dein Hund sollte gehorchen und diszipliniert sein. Wenn du ihn rufst, sollte er auf dich hören. Du solltest ihm nicht durch das Arbeitszimmer hinterherrennen müssen.
  • Aufgeschlossen: Da er nicht nur mit dir, sondern auch viel mit deinen Kollegen zu tun hat, sollte er auf keinen Fall menschenscheu oder leicht reizbar sein.
  • Hygienisch: Dein Hund sollte sauber, frei von Krankheiten und stubenrein sein.

Es ist wichtig, dass sich dein Hund gut in das Arbeitsklima integriert und eine Bereicherung und keine Belastung für das Office darstellt. Denn dein Chef wird sich nur von dem Bürohund eines Arbeitnehmers überzeugen lassen, wenn sich dieser problemlos in dessen Arbeitsalltag und den seiner Kollegen einfügt.

Dabei solltest du auch die Kollegen im Umgang mit deinem Hund schulen. Wenn der Bürohund z. B. schläft, braucht er, wie der Mensch auch, eine Pause. Bitte deine Kollegen also darum, auch auf die Stimmung des Hundes zu achten, damit die Bespaßung der Mitarbeiter nicht zum Leidwesen des Tieres geschieht. Die Gesundheit des Hundes am Arbeitsplatz steht hier an erster Stelle.

Bürohund trotz Hundeallergie?

Auch wenn dein Arbeitgeber noch so tolerant ist, wenn ein Mitarbeiter in deinem Unternehmen allergisch auf Hunde reagiert, dann obliegt dem Allergiker die Entscheidung, ob du den Hund mit ins Büro nehmen darfst oder nicht. Denn der Arbeitgeber hat für das Wohl aller seiner Angestellten zu sorgen, davon ist keiner ausgenommen.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Allergikers können dabei die Stärke seiner Allergie und die räumliche Beschaffenheit eures Arbeitsplatzes sein. Arbeitest du beispielsweise in einem Großraumbüro oder sind die Abteilungen bei deiner Arbeit in verschiedene Räume eingeteilt? Wenn die allergischen Reaktionen eines Mitarbeiters sehr gering sind und eine räumliche Distanz herrscht, dann stehen deine Chancen gut, dass der Allergiker einwilligt.

Reagiert der Allergiker aber stark auf Hunde und es ist zudem keine räumliche Trennung möglich, stehen die Chancen, deinen Hund als Bürohund am Arbeitsplatz zu etablieren, eher schlecht. Hier lässt sich keine klare Aussage dazu treffen ab wann Hunde im Büro beziehungsweise im Großraumbüro erlaubt sind oder nicht. Es kommt auf die individuelle Situation deines Arbeitsplatzes an.

Tipp:

Bestimmte Hunderassen, auch Allergikerhunde genannt, sind allergikerfreundlich und haaren beispielsweise gar nicht oder nur sehr wenig. Zu Allergikerhunden gehören zum Beispiel Pudel, Malteser oder Spanische Wasserhunde.

Angst vor dem Bürohund?

Auch hier kommt der Grundsatz zum Tragen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmern beschwerdefreies Arbeiten zu ermöglichen und für das Wohl seiner Angestellten am Arbeitsplatz zu sorgen.

Hatte ein Mitarbeiter bereits ein traumatisches Erlebnis mit einem Hund, wird es ihm kaum möglich sein, sich auf seine Arbeit zu konzentrieren, wenn ein fremder Hund anwesend ist. Aber auch hier können gute Kommunikation und Empathie wahre Wunder bewirken.

Tipp:

Du kannst versuchen, deinem Kollegen die Angst vor deinem Hund zu nehmen, indem du ihn im Vorfeld mit deinem Hund bekannt machst und ihn über deinen Hund aufklärst, beispielsweise bei einer Runde Gassi. Aber sei dabei nicht zu energisch, das wirkt eher kontraproduktiv.

In den meisten Fällen lässt sich eine adäquate Lösung für die Einführung eines Bürohundes finden.

Ist die Integration von Bürohunden einfach?

Arbeitnehmergruppe Prozent
Erwartungen von Unternehmen ohne Bürohund 41
Erfahrung von Unternehmen mit Bürohund 85

Fast die Hälfte der Unternehmen ohne Bürohund sehen keine Probleme bei der Integration eines Hundes. Diese Annahme bestätigt sich bei Unternehmen, die bereits einen Bürohund an ihren Arbeitsplätzen integriert haben. Fast 90 Prozent der Unternehmen mit einem Bürohund schildern eine einfache Integration des Hundes am Arbeitsplatz.

Was braucht ein Bürohund?

Natürlich muss sich dein Arbeitgeber, wie bereits erwähnt, im Vorfeld erkundigen, ob Mitarbeiter Ängste aufweisen oder Allergien gegen Hunde haben. Darüber hinaus muss er überprüfen, ob sein Arbeitsplatz den tierschutzrechtlichen Regelungenentspricht und somit mit der Gesundheit des Hundes vereinbar ist. Das Büro sollte unter anderem über ausreichende Belüftung verfügen und kein Raucherbüro oder ähnliches sein. Zudem sollten Arbeitsplätze keine gefährlichen Maschinen oder Arbeitsprozesse innehaben, die das leibliche Wohl des Hundes beeinflussen könnten.

Dein Hund soll sich wohlfühlen und bestmöglich integrieren können, wenn du ihn mit ins Office nimmst. Deswegen gilt es auch für dich, einige Dinge zu beachten.==

1. Kreiere einen Rückzugsort.

Am Wichtigsten ist es für den Hund, einen festen, ruhigen und gemütlichen Rückzugsort zu haben. Dabei solltest du darauf achten, dass dein Hund an seinem Rückzugsort keinem Stress ausgesetzt ist und das Geräuschlevel so niedrig wie möglich ist. Auch Zugluft oder direkte Sonneneinstrahlung solltest du vermeiden.

2. Vereinbare einen Probetag.

Gewöhne deinen Vierbeiner langsam an die neuen Gegebenheiten. Beispielsweise kannst du einen Probetag planen oder einen verkürzten Arbeitstag dazu nutzen, um dem Hund einen ersten Eindruck des Office zu geben und ihn an die neuen Umstände zu gewöhnen.

3. Kläre deine Kollegen auf.

Auch deine Kollegen solltest du gut auf die Ankunft deines Bürohunds vorbereiten. Kläre deine Mitarbeiter im Vorfeld über die Eigenheiten deines Hundes auf und beantworte anfallende Fragen, zum Beispiel über eine Rundmail. Ist dein Unternehmen sehr klein oder du bist mit vielen Mitarbeitern sehr gut vernetzt, bietet sich auch eine persönliche Umfrage an.

Damit dein Hund, einmal im Büro angekommen, nicht von den vielen neuen Menschen in Form deiner Kollegen überfordert wird, ist es auch ratsam, eine Art Handbuch für den Umgang mit dem Bürohund anzulegen. Darin sollte festgehalten werden, wie man sich adäquat dem Tier nähert und auf welche Befehle der Hund reagiert beziehungsweise welche Befehle von Mitarbeitern verwendet werden können.

Auch Nahrungsunverträglichkeiten sollten in dem Handbuch festgehalten werden. Da du den Hund nicht die ganze Zeit im Blick haben kannst und Hunde eigentlich immer Appetit haben, sensibilisierst du deine Kollegen so dafür, den Hund nicht zu füttern oder ihr Essen in der Küche nicht unbedingt unbeaufsichtigt zu lassen.

4. Übernimm die Verantwortung.

Prüfe gerade am Anfang, ob alles so läuft wie geplant. Treten Probleme auf, bessere schnell nach. Wenn du Ungereimtheiten zügig behebst, vermeidest du vermeintlich folgende Probleme für Kollegen und Bürohund.

Damit sich der Hund nicht zu sehr langweilt und sich auch selbst beschäftigen kann, ist geräuscharmes Spielzeug für deinen Hund perfekt geeignet. Natürlich muss der Hund auch auf der Arbeit Zugang zu ausreichend frischem Essen und Trinken haben. Näpfe zur Nahrungsaufnahme sind somit für die Gesundheit des Hundes unverzichtbar.

Wie ist mein Hund auf der Arbeit versichert?

Für eventuelle Schäden, die durch deinen Hund entstehen, musst du als Arbeitnehmer selbst vollumfänglich aufkommen. Beschädigt dein Hund in den Büros zum Beispiel Arbeitsutensilien oder anderes Inventar der Firma, musst du den Schaden als Privatperson ersetzen. Du trägst die Verantwortung für deinen Vierbeiner und somit auch das Risiko für eventuelle Schäden.

Die gesetzliche Grundlage hierfür liefern Teile des § 833 des BGB. Erleidet dein Hund Schaden, fügt er jemandem Schaden zu oder beschädigt Gegenstände, so bist du als Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen (Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).

Damit du nicht dauerhaft im Stress bist, dich die ganze Zeit um deinen Hund sorgen musst und du ständig aufpassen musst, dass er ja nichts anstellt, empfiehlt es sich, eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese sichert dich für eventuelle Risiken finanziell ab.

In manchen Bundesländern ist eine solche Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Berlin
  • Niedersachsen
  • Thüringen 
  • Hamburg

In Berlin ist zudem vorgegeben, dass deine Versicherung eine Mindestdeckung von einer Million Euro für Person- und Sachschäden, ausgehend von deinem Hund, vorweisen muss. Informiere dich also im Vorfeld genau, welche Bestimmungen für dein Bundesland gelten.

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