
Wovon hängt mein Urlaubsanspruch im Praktikum ab?
Du arbeitest fünf Tage die Woche, beginnst deinen Arbeitstag morgens 9 Uhr und beendest ihn abends 17 Uhr – so weit fühlt sich alles nach einem normalen Job an. Also steht dir doch auch Urlaub zu oder? Jein.
Ob du im Praktikum ein Recht auf Urlaub hast und wenn ja, wie viele Urlaubstage dir zustehen, hängt nämlich von folgenden vier Faktoren ab:
- Art deines Praktikums: freiwilliges vs. Pflichtpraktikum
- Dauer deines Praktikums
- Betriebsüblichen Urlaubsregeln
- Dein Alter
Urlaubsanspruch bei freiwilligen Praktika.
Möchtest du im Praktikum Urlaub nehmen, so ist das möglich, insofern du ein freiwilliges Praktikum absolvierst. Als freiwillig gelten Praktika, die nicht im Schulrecht oder der Prüfungsordnung deiner Hochschule vorgeschrieben sind. Folglich hast du laut Bundesurlaubsgesetz § 26 BBiG in einem freiwilligen Praktikum – ab sechs Monaten Praktikumsdauer und bei einer Fünftagewoche – Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr. Bei einer Sechstagewoche sind es sogar 24 Tage pro Jahr.
Beträgt die Dauer deines Praktikums mindestens einen, aber maximal fünf Monate, stehen dir insgesamt zwei Arbeitstage pro Monat zur Verfügung. Des Weiteren kann der Urlaubsanspruch erlöschen, wenn lediglich passive Betriebsbesuche erfolgen, bei denen du nicht in den Arbeitsprozess eingebunden wirst und somit keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag zum Betriebsergebnis leistest.
Kein Urlaub im Pflichtpraktikum.
Handelt es sich bei deinem Praktikum um ein Pflichtpraktikum, welches beispielsweise in deiner Schul- oder Studienordnung festgeschrieben ist, hast du leider keinen Anspruch auf Urlaub. Das liegt darin begründet, dass das Studium als vordergründig erachtet und dein Praktikum als Bestandteil dessen gilt. Dabei steht im Praktikum vor allem der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Vordergrund.
Obwohl in diesem Fall rechtlich kein Arbeitsverhältnis vorliegt, kannst du versuchen, bei deinem Arbeitgeber Urlaubstage auszuhandeln. Gleiches gilt für eine angemessene Vergütung im Praktikum.
Wenn du im Rahmen deines Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren musst, findest du hier passend zu deiner Studienrichtung offene Stellen für Praktika:
Die Ausnahme: Minderjährige im Praktikum.
Praktikant_innen*, die noch nicht volljährig sind, haben in jedem Fall Urlaubsanspruch im Praktikum. In diesem Fall greift § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieser besagt, dass Arbeitgeber Jugendlichen für jedes Jahr einen bezahlten Erholungsurlaub gewähren müssen, und zwar:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist,
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist.
Achtung!
Der Urlaubsanspruch bezieht sich natürlich aufs ganze Jahr – wenn du unter 16 Jahre alt bist, bekommst du also für dein Praktikum von drei Monaten nicht automatisch 30 Urlaubstage, sondern in dem Fall anteilig 7,5 Urlaubstage.
Urlaubsanspruch in der Übersicht.
Dauer | Art | Urlaub |
---|---|---|
unter 1 Monat | Pflichtpraktikum/freiwilliges Praktikum | kein Anspruch |
ab 1 Monat | Pflichtpraktikum | kein Anspruch |
ab 1 Monat | freiwilliges Praktikum | 2 Urlaubstage pro Monat |
ab 6 Monate | Pflichtpraktikum | kein Anspruch |
ab 6 Monate | freiwilliges Praktikum | Fünftagewoche: 20 Urlaubstage im Jahr Sechstagewoche: 24 Urlaubstage im Jahr |