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Der Praktikumsvertrag.

Der Praktikumsvertrag.

Laut Gesetz ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag bei einem Praktikum keine Pflicht. Jedoch dient ein solcher Vertrag sowohl dem Unternehmen als auch dem Praktikanten als rechtliche Absicherung. Wir beantworteten dir die wichtigsten Fragen zum Praktikumsvertrag, welche Rechte und Pflichten du hast und worauf du sonst noch achten musst, damit dein Praktikum einen wichtigen Grundstein für deine Karriere legt.

Der Praktikumsvertrag: Rechte und Pflichten

Ein schriftlicher Praktikumsvertrag schafft Sicherheit für beide Vertragsparteien. So wird der Praktikant bzw. der Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten während des Praktikums aufgeklärt. Das Unternehmen bzw. der Arbeitgeber hingegen kann mit einem schriftlichen Vertrag die Rahmenbedingungen des Praktikums und die Anforderungen an den Praktikanten transparent darstellen und gegebenenfalls Rechtsstreitigkeiten vorbeugen, z. B. zu den Themen Probezeit, Kündigung und zum Anspruch auf Mindestlohn bzw. Vergütung.

Falls das Unternehmen dem Praktikanten von sich aus keinen Praktikumsvertrag vorlegt, darf und sollte ein Praktikant das Thema ansprechen und freundlich darum bitten.

Ein Praktikumsvertrag sollte nicht nur an die Art des Praktikums angepasst, sondern ebenso auf den jeweiligen Einsatzbereich des Praktikanten und die Anforderungen des Unternehmens abgestimmt werden. Ist dies der Fall, schafft ein schriftlicher Praktikumsvertrag eine wichtige Vertrauensbasis für Praktikanten und Unternehmen, klärt alle Rechte und Pflichten und legt somit einen wichtigen Grundstein für eine gelungene Zusammenarbeit, von der beide Seiten profitieren.

Hier findest du ein die beliebtesten Branchen bei der Suche nach einem Praktikumsplatz:

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Inhalte des Praktikumsvertrags.

Obwohl laut § 26 Berufsbildungsgesetz für ein Praktikum keine Pflicht für oder ein Recht auf einen schriftlichen Vertrag besteht (was bei anderen Stationen deiner Karriere anders ist, dort ist ein Arbeitsvertrag vorgeschrieben), wird von Experten empfohlen, stets einen solchen aufzusetzen. Dieser kann in Anlehnung an das Berufsbildungsgesetz § 10 und § 11 gestaltet werden. Zwar handelt es sich dabei um ein Gesetz für Berufsausbildungen, dennoch gibt es wichtige Hinweise, welche Punkte in einem Praktikumsvertrag festgehalten werden.

Demnach gehören in einen Praktikumsvertrag:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
  • Art des Praktikums (freiwilliges oder Pflichtpraktikum)
  • Dauer des Praktikums (wie viele Stunden oder Monate)
  • Einsatzbereich des Praktikanten
  • Wöchentliche Arbeitszeiten im Praktikum
  • Pflichten des Praktikumsunternehmens (Aufgaben, Haftungsfragen, Vertraulichkeit, Erstellung eines Praktikumszeugnisses)
  • Pflichten des Praktikanten (Einhalten der Praktikumsordnung/Vorschriften, Stillschweigen, Verhalten bei Verhinderung/Krankheit)
  • Angaben zur Frist für eine Kündigung/zur Probezeit im Praktikum
  • Ort, Datum und Unterschriften der Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

Unterschiede zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum.

Der Praktikumsvertrag muss angepasst werden, je nachdem ob es sich um ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum handelt. Dabei hat die Art des Praktikums zum Beispiel Auswirkungen auf den Anspruch auf Urlaub, die Sozialversicherungspflicht und die Vergütung des Arbeitnehmers.

Freiwilliges Praktikum.

Vergütung: Bei freiwilligen Praktika über drei Monate wird der Mindestlohn fällig. Angaben über die Vergütung bzw. das Gehalt und den Anspruch darauf gehören dann zwingend in den Vertrag.

Urlaubsanspruch: Bei freiwilligen Praktika haben die Praktikanten Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser liegt bei 20 Tagen im Jahr, wenn der Praktikant fünf Tage die Woche arbeitet. Da sie zumeist weniger als ein Jahr im Betrieb arbeiten, wird der Urlaub anteilig gerechnet: für jeden Monat ein Zwölftel, also etwas weniger als zwei Tage pro Monat. Hält sich der Arbeitnehmer jedoch nur sehr kurz im Unternehmen auf und leistet keinen wirtschaftlich verwertbaren Beitrag, kann der Urlaubsanspruch erlöschen.

Versicherungspflicht: Ob der Praktikant sozialversicherungspflichtig wird oder nicht, entscheidet sich danach, ob und wie hoch die Vergütung ist. Einzelprüfung ist hier ratsam.

Pflichtpraktikum.

Vergütung: Der Arbeitgeber ist nicht zu einer Vergütung verpflichtet. Zahlt der Arbeitgeber dennoch eine Vergütung, so entfällt der Lohnanspruch bei Krankheit im Pflichtpraktikum.

Urlaubsanspruch: Der Praktikant hat laut gesetzlichen Bestimmungen keinen Urlaubsanspruch.

Versicherungspflicht: Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht für Kranken-, Arbeitslosen-, Renten und Pflegeversicherungen. Erhält der Praktikant aber monatlich über 450,- € kann sich das ändern. Eine Einzelprüfung ist hier erforderlich.

Regelungen zur Dauer des Praktikums.

Was in einem Arbeitsvertrag nur üblich ist, wenn ein Job befristet ist, ist in einem Praktikumsvertrag auch eher die Ausnahme – Regelungen zur Dauer des Praktikums und zur Arbeitszeit. Ein Praktikum kann theoretisch so lange wie gehen, wie es beide Vertragsparteien wollen. Das Arbeitsrecht beschränkt das nicht, aber der gesunde Menschenverstand in der Regel schon.

Wenn du nach mehr als einem Jahr nicht in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen wirst, sollten deine Alarmglocken läuten und du solltest die Suche nach einem richtigen Job starten. Ein Betrieb der deine Tätigkeit als Praktikant dann immer noch beibehalten will, ist schlicht unseriös. Schließlich verdienst du wenig, bekommst keine fünf Wochen Urlaub im Jahr, wie ein fest angestellter Arbeitnehmer und wirst in deiner Tätigkeit wahrscheinlich ausgenutzt.

! TIPP

Nach einem langen Praktikum, kann es sein, dass schon längst ein normales Arbeitsverhältnis vorliegt – in der Regel, wenn man dich nämlich wie einen normalen Angestellten behandelt. Das solltest du juristisch überprüfen lassen!

Was die Dauer deiner Tätigkeit angeht, darf sie nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) während eines Praktikums acht Stunden am Tag nicht überschreiten. Dasselbe muss für Praktikanten gelten. Es gibt allerdings Ausnahmen z. B. in einem Krankenhaus, in der Gastronomie, in Medienanstalten (Zeitungen, Fernstehen, Radio) oder auch bei Messen oder im Veranstaltungsmanagement. Wenn du hier mehr als acht Stunden arbeitest, steht dir allerdings ein Ersatzruhetag zu, nach dem du auch nicht erst fragen musst, sondern der vereinbart werden muss.

Wie hoch ist die Vergütung für Praktikanten?

Die Vergütung für freiwillige Praktika unter drei Monaten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das Bundesministerium für Bildung und Kultur empfiehlt den Unternehmen in seinem Praktikumsleitfaden allerdings, Praktikanten fair für ihren Einsatz zu entlohnen. Das heißt, dass mindestens der Mindestlohn gezahlt werden sollte.

Dauert ein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate, hat der Praktikant Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser beträgt 9,60 Euro die Stunde, sodass die Praktikanten bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Praktikantengehalt von annähernd 1.536 Euro brutto monatlich kommen.

Bei Pflichtpraktika entfällt der Anspruch auf Vergütung vollständig.

Regelungen für die Probezeit.

Eine Probezeit ist grundsätzlich auch für ein Praktikum vorgesehen. Wie lange die Probezeit aber dauert, hängt davon ab, wie lang das Praktikum dauert.

Ein Beispiel: Absolviert man drei Monate ein Praktikum, dann dauert die Probezeit ca. zwei Wochen. Sie kann zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aber auch individuell vereinbart werden. Dabei muss die Dauer der Probezeit aber angemessen sein. Um sich hier zu einigen, ist es sinnvoll, einen Praktikumsvertrag aufzusetzen.

Wie lang ist die Frist für eine Kündigung?

Als Praktikant kannst du das Praktikum jederzeit kündigen und musst keine Fristen für eine Kündigung einhalten – solange du noch in der Probezeit bist. Nach der Probezeit darfst du weiterhin jederzeit ordentlich kündigen, dein Arbeitgeber muss sich nach der Probezeit an eine Kündigungsfrist von vier Wochen halten.

Die fristlose Kündigung steht Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu, dafür muss es allerdings einen schwerwiegenden Grund geben, z. B.

  • Diebstahl durch den Praktikanten
  • Nicht Einhalten von Schutzbestimmungen durch den Arbeitgeber

Ist ein Praktikumszeugnis vorgeschrieben?

Wenn du dein Praktikum abgeschlossen hast, gibt es eine Bestimmung, dass der Arbeitgeber dem Praktikanten ein schriftliches Zeugnis schreiben muss. Wie umfangreich das Zeugnis ausfällt, ist aber wieder eine andere Frage.

Es handelt sich eher um eine Praktikumsbescheinigung oder eine Praktikumsbeurteilung, wenn das Zeugnis nur die Mindestanforderungen  enthält.

Dazu gehören:

  • Dauer des Praktikums  
  • Ziel des Praktikums
  • Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, die im Praktikum erworben wurden

Von einem richtigen Zeugnis anstatt einer Praktikumsbescheinigung spricht man, wenn auch noch weitere Angaben zu den Leistungen des Praktikanten und zu seinem Verhalten aufgeschrieben sind.

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